Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )


Leistungsverzeichnis für die Mietverwaltung 

 

A.) Allgemeine Verwaltung

 

1.) Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten 

2.) Führen des notwendigen Schriftverkehrs 

3.) Führen aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur

     Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte 

4.) Verhandeln mit Behörden und Dritten 

5.) Veranlassung der Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen nach Abstimmung mit dem Eigentümer 

6.) Durchführen von Bonitätsprüfungen vor Abschluss von Mietverträgen 

7.) Abschließen der erforderlichen Miet-/Pachtverträge 

8.) Kündigen von Miet-/Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmachten. Veranlassen des zur Räumung

Erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes 

9.) Abnahme und Übergabe der Mietsachen und Erstellung eines Übergabeprotokolls 

10.) Überwachen und Durchsetzen der Hausordnung 

11.) Auswählen, Einarbeiten und Überwachen eines Hausmeisters - falls erforderlich 

12.) Durchführung von Mieterhöhungen nach Beauftragung durch den Eigentümer 

13.) Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen      

        Vorgehens gegen Mieter oder Dritte 

14.) Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des

        Schriftwechsels 

 

B.) Kaufmännische Betreuung 

1.) Die Verwaltung legt bei einer Bank ein Mietkonto, lautend auf den Namen des

     Eigentümers, an. 

2.) Einziehen und Verbuchen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten 

3.) Überwachen der Zahlungseingänge und -termine 

4.) Mahnung säumiger Mieter/Pächter 

5.) Beauftragen von Rechtsanwälten mit der Beitreibung von Miet- und Pachtgeldern nach

     erfolglosem Mahnverfahren 

6.) Zahlung sämtlicher das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Zins-

    und Tilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen, die auf dem Mietobjekt ruhen, Handwerkerrechnungen

     und sonstiger Aufwendungen für das Haus aus dem Mietkonto, soweit die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig

     und rechtzeitig der Verwaltung vorliegen und ausreichende Geldmittel zur Verfügung stehen 

7.) Die Verwaltung übernimmt hinsichtlich der Geldverwaltung die Pflicht, alle im Rahmen der Mietverwaltung eingehenden

     Gelder als Fremdgeld streng getrennt zu halten. 

8.) Prüfen der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Rechnungen und Gebührenbescheiden  

9.) Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung 

10.) Jährliche Kostenzusammenstellung für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmemeßdienste 

11.) Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern 

12.) Erstellung einer monatlichen Hausabrechnung für den Eigentümer und Überweisung der Mietüberschüsse 

13.) Erstellung einer jährlichen Gesamtabrechnung für den Eigentümer und einer  weiteren Abrechnung für seinen Steuerberater 

14.) Festlegen und Überwachen von Mietkautionen 

15.) Bericht über Mietpreisentwicklung im Umfeld des Mietobjektes bei Bedarf 

 

C.) Technische Betreuung 

1.) Veranlassen notwendiger Instandhaltungen, um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes und des vermieteten Wohnraumes zu erhalten 

2.) Ausschreiben und Vergeben von Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer 

3.) Regelmäßige Begehung zur Feststellung eventueller Mängel 

4.) Erstellung eines Zustandsberichtes mit Empfehlung für Erhaltungsarbeiten 

5.) Sofortige Erledigung von Notfällen